Draconius
noch neu dabei
Was Grom schreibt ist soweit schon ganz gut, aber betrifft es nicht nur Zielhilfen, sondern alles, was das Ziel anleuchtet.
(AFAIK)
Der Ursprung kommt aus der Jagd, da es "unsportlich" ist, das Ziel anzuleuchten oder zu Blenden und ihm so die Fluchtmöglichkeiten zu nehmen. (Wild bleibt bekanntlich stehen, wenn es geblendet wird, siehe Landstraße )
Die Gesetzte betreffen nicht nur Zivilisten sondern treffen sowohl Polizei als auch Bund zu. Alles was das Ziel aktiv anleuchtet bedarf einer Sondergenehmigung. (Nichtmal beim SEK findet (oder fand man lange) Laserpointer)
Soweit mir bekannt betrifft das auch Nachtsichtgeräte an Waffen. Hier dürfen nur Restlicht verstärkende Röhren / elektroniken verwendet werden.
Ob das jetzt noch alles aktuell ist, was mein "Wissen" da hergibt oder ob in den letzten Jahren die Gesetzte mal wieder abgeändert wurden, kann ich nicht mit sicherheit sagen.
(PS.: das sind keine rechtsverbindlichen Aussagen )
(AFAIK)
Der Ursprung kommt aus der Jagd, da es "unsportlich" ist, das Ziel anzuleuchten oder zu Blenden und ihm so die Fluchtmöglichkeiten zu nehmen. (Wild bleibt bekanntlich stehen, wenn es geblendet wird, siehe Landstraße )
Die Gesetzte betreffen nicht nur Zivilisten sondern treffen sowohl Polizei als auch Bund zu. Alles was das Ziel aktiv anleuchtet bedarf einer Sondergenehmigung. (Nichtmal beim SEK findet (oder fand man lange) Laserpointer)
Soweit mir bekannt betrifft das auch Nachtsichtgeräte an Waffen. Hier dürfen nur Restlicht verstärkende Röhren / elektroniken verwendet werden.
Ob das jetzt noch alles aktuell ist, was mein "Wissen" da hergibt oder ob in den letzten Jahren die Gesetzte mal wieder abgeändert wurden, kann ich nicht mit sicherheit sagen.
(PS.: das sind keine rechtsverbindlichen Aussagen )
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