Gemoddete NERFs: Anscheinswaffen?

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Eckaaat

Neuling
Mod-Edit:

Ausgekoppelte Diskussion zur Waffenrechtlichen Einordnung gemoddeter NERF Guns; bitte entschuldigt den etwas holprigen Start, ist aus einem anderen Thread entnommen. Originalthread: http://www.blasted.de/showthread.php?3-Recon-Mod

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natürlich bin ich kein Jurist, kann und werde dementsprechend keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen oder treffen können.

Aber, weil ich auch gerne eine Lampe an meinem Spielzeug hätte, habe ich mich in dem Bereich belesen und fachkundigen Rat bei mehreren Personen eingeholt die sich aus berufl. Gründen damit auskennen sollten, u.a. ein Kripobeamter, eine angehende Staatsanwältin, zwei Anwälte.
Des weiteren ist das dt. Waffengesetzt online jederzeit einsehbar.

Natürlich sagt jeder erstmal, eine Nerf ist ein Spielzeug, aber und das ist der (rechtlich jedoch in keiner Weise verbindliche) Einwand ALLER rechtlich bewanderter Personen die ich befragt habe, sobald etwas aussieht wie eine Waffe, auch und gerade wenn es technisch gesehen keine Waffe ist, ist eine Anscheinwaffe.
Natürlich kommt es immer auf die Situatin an wegen der es zu einer Bewertung durch die Justiz kommt, aber wenn man auf öffentlichem Gelände im Halbdunkel mit einer auf Sig gemoddeten Recon im Anschlag einem Polizisten begegnet und der einen schlechten Tag hat, braucht man im besten Fall einen verdammt guten Anwalt, denn die rechtlich verbindliche Aussage kommt dann vom Richter...

by the way, gibt es für dieses Thema eine eigene Beitragsreihe ? vieleicht sollten es dazu einen eigenen Tread geben...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Stefan

Ask me about Blasters!
Also, ich wäre trotzdem vorsichtig, sowas aus zweiter Hand weiterzugeben- vor allem in so absoluter Forum und ohne eine Anmerkung, dass das deine Ansicht ist.

Bei einigen NERFs, vor allem Nite Finder, Maverick, Recon (ohne Lauf), ist das Waffengesetz nicht anzuwenden: 1. haben die Waffen keinen Lauf (bzw. keinen Lauf der lang genug ist um ein Lauf im rechtlichen Sinn zu sein) und 2. ist ungemoddet die Geschossstärke zu gering. Deswegen ist hierauf nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 das WaffG überhaupt nicht anzuwenden.

Bei Edisons etwa sieht es anders aus- die werden nach § 42a WaffG bewertet; allerdings steht im Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG:

Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.

Also sind auch solche Gegenstände ausgenommen, die, siehe letzter Satz 3. Variante, bei denen Modellbezeichnungen oder Herstellerlogos der echten Waffen fehlen. Somit ist der Raum recht weit.

Auch hierzu natürlich keine verbindliche Rechtsaussage, die Dinge die ich hier geschrieben hab entstammen einem Gutachten eines Ingenieurs für Waffentechnik des LKA hinsichtlich der Waffenrechtlichen Einstufung. Im Gutachten wird aber hervorgehoben, dass das der Prüfungsmaßstab des bayerischen LKA ist. Teilfragen wurden zur Klärung direkt dem BKA vorgelegt, da stehen Antworten noch aus.
 

gNNY

noch neu dabei
Abgesehen von der rechtlichen Lage, wann käme man denn in die Verlegenheit, diese Rechtslage zu testen? Doch eigentlich nur, wenn man "offen" mit einer gemoddeten Waffe "öffentlich" herumläuft. Ich persönlich sehe das bei mir noch nicht, selbst wenn ich gemoddete Nerfs hätte.

Kommt es denn bei euch vor, dass ihr gemoddete Waffen "offen" rumtragt?
 

Eckaaat

Neuling
Hi Stefan,

solange es sich um ungemoddete Nerfs handelt hast, gebe ich Dir auf jeden Fall Recht, aber der knackpunkt ist der Begriff "Erkennbar"
In diesem Punkt ist wohl eine auf Sig552 gemoddete Recon ( nur mal als Beispiel ) einer o,5er Softair ohne Markings sehr ähnlich.

Ist aber ( soweit ich das für mich beurteilen kann ) kein Problem, solange man die gemoddete Nerf nicht auf öffentlichem Gelände "führt"


ein anderes Problem welches hier vieleicht auch angesprochen werden sollte ist das Thema Lampe an einer Nerf.
Die Gesetzestexte zu Lampen die für die Montage an Waffen konzipiert sind, sind wohl eindeutig, was aber eine Nerf im Orginalzustand nicht juckt weil die eben offensichtlich zum Spielen bestimmt ist, aber...

wenn nun ein eifriger Modder z.B. eine Montageschine für Waffen an seine Nerf schraubt und eine Lampe bastelt die man da draufstecken kann ( sieht sicher cool aus ) , oder die orginalfunzel der nerf lackiert und für die Montage auf einer Waverschine modifiziert damit es eben besser hält, wird die Lampe automatisch zu einem verbotenen Gegenstand, AUCH wenn sie einzeln im Handschuhfach oder der Hosentasche steckt. ( Anlage2 WaffG. )

Auch auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole, das soll nicht als rechtsverbindliche Aussage gewertet werden, aber gerade weil es ja hier im Forum um das Thema "modding" von Spielzeug geht, sollte doch zumindest auch jemand darauf aufmerksam machen das man hier auch schnell man die Grenzen der Legalität ( zumindest hier in Deutschland...) überschreiten kann...
In anderen Ländern kann man sich locker einen Flackscheinwerfer an´s Rohr basteln, solange nur das Endstück des Selbigen irgendwie bunt ist...

By the way, ich habe da gerade ein interessantes PDF gefunden :

http://www.google.de/url?sa=t&sourc...yo2PgL&usg=AFQjCNGUw53n8Gkpe-f-RGlm70pNN5U_Mw


Quelle dazu :

www.neuburg-schrobenhausen.de/export/download.php?id=3024





Edit :

nanu, warum ist meine signatur nicht hier zu sehen ? egal, hier ist sie :

Ich bin KEIN Jurist, von mir veröffentlichte Texte sind KEINE verbindliche Rechtsauskunft sondern spiegeln lediglich meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder.

Viel Grüße

Eckaaat
 
Zuletzt bearbeitet:

Stefan

Ask me about Blasters!
Naja, man muss hier aber zwei Dinge unterscheiden:

Wie gesagt, bei den NERFs, die ohne Lauf auskommen, etwa Recon ohne Lauf (haha), Maverick und Nite Finder, wird es nie ein Problem geben. Weil es sich dabei nie um eine Waffe handelt, somit das Waffengesetz überhaupt nicht Anwendung findet.

Hinsichtlich der Sig gebe ich dir Recht, die ist aber auch sehr gut gemacht. Allerdings denke ich, dass das Thema insgesamt bei weitem nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird; denn der objektive Empfängerhorizont, wie es so schön heißt, ist ja vorgeprägt, durch Film und Fernsehen, deswegen ist vielen sehr wohl bewusst, dass es sich um Spielzeugwaffen handelt.

Ein einfacher Lösungsvorschlag wäre sicherlich etwas steckbares am Lauf, dieses berühmte orange Teil, was an der Mündung bei viele Spielzeugpistolen steckt. Das kann man unterwegs aufstecken und entkäme so sehr leicht der Qualifikation als Anscheinswaffe. Sobald man dann wieder auf Privatgelände ist kann man das eingebaute Teil rausnehmen und man hat wieder seine Anscheinswaffe, die man dort dann ja verwenden darf, auf dem Privatgrund.
 

Eckaaat

Neuling
naja, betrifft ja nur das Führen in der Öffentlichkeit, obwohl es da ja auch Möglichkeiten für Sondergenehmigungen gibt...

bleibt aber die Sache mit den Lampen noch, da sollte wirklich jeder drauf achten das er nix bastelt was dann gegen das Waffengesetz verstößt...
( egal ob auf einer Nerf oder in der Hosentasche... )
 

Fallout_Boy

Super-Moderator
Also mein Kumpel bei der Polizei hat wie ich schonmal erwähnt habe kleinen Jungs ihre Spielzeugknarren
in der Innenstadt abgenommen.
Für Nerf-Treffen sollte man auf jeden Fall das Hausrecht an diesem Platz haben und/oder die Polizei informieren.
 

Umbra

noch neu dabei
Aus dem Grund sind LARPs immer geschlossene Veranstalltungen mit einem abgeriegelten Gelände. Und wir informieren die Polizei vorher über die Veranstalltung.
 
Hallo Zusammen. Ich bin Neuling hier im Forum. Doch da Waffenrecht mein berufliches Steckenpferd ist, schreibe ich mal etwas ausführlicher, für Interessierte denen das Waffengesetz zu kompliziert erscheint.
Einiges meiner Vorredner ist bisweilen faktisch falsch oder zu schwammig, so dass ich selbst etwas schreibe. An dieser Stelle weise ich aber ausdrücklich daraufhin, dass dies keine Rechtsberatung oder vgl. darstellt. Dazu ist das Waffenrecht zu umfangreich und das Forum der falsche Ort.


Das Waffengesetz greift im Grunde nur für Schusswaffen und für Hieb-und Stoßwaffen. Alles andere (z.B. ein Stein) ist in der Erlaubnisdiskussion völlig uninteressant. Ermal müssen wir uns also klar werden, was überhaupt eine Waffe ist.

1)
Was ist eine Schusswaffe:
Nach § 1 Abs. 2 sind Waffen = Schusswaffen
und/oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
(und Hieb und Stoßwaffen, doch die interessieren uns beim Thema NerfGuns nicht)

Schusswaffen:
WaffG § 1 (1) "Schusswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur
Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch
einen Lauf getrieben werden"
Klassische Nerf Guns haben einen Lauf und sind zum Sport Spiel bestimmt! Auch wenn der Lauf nur ein oranger „Rohr-Nuppel“ wie bei der Maverick ist, ist er faktisch vorhanden. Die Lauflänge spielt waffenrechtlich keine wirkliche Rolle. Lediglich für eine Einteilung in Lang- oder Kurzwaffen. So gibt es durchaus Revolver mit einer Lauflänge von unter 50mm.
(Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“).
Weiterhin sind die Teile zum Sport/Spiel bestimmt...
Fazit: eine Nerf Gun ist eine Schusswaffe

gleichgestellte Gegenstände:
Nach der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) Abschnitt 1 Unterabschnitt
1 (Schusswaffen) sind nach Nr. 1.2.2 den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände solche "tragbare Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann.
Fazit: selbst wenn eine Nerf Guns noch soweit umgemoddet wird. Sofern sie Nerfmunition verschießt ist und bleibt es eine Schusswaffe.

Anmerkung:
Wesentliche Teile von Schusswaffen stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann. Bei Schusswaffen ist dies auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist. Bei Nerf Guns also die Vorrichtung zum Erzeugen des Luftdruckes.

2)
Ganz grob kann man sagen, dass der Umgang mit allen Waffen der Erlaubnis bedürfen. Allerdings definiert das Waffengesetz Ausnahmen von dieser gesetzlichen Erlaubnispflicht. An dieser Stelle ins zwei wichtige Begrifflichkeiten anzumerken -> Besitz/Erwerb und Führen. Besitz/Erwerben versteht sich von selbst. Führen ist sehr vereinfacht gesagt das tragen der Waffe außerhalb der Wohnung bzw. seines Grundstückes.
Schauen wir uns noch mal die o.g. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht an, so gibt es freie Waffen, die man problemlos besitzen und führen kann. Wieder andere darf man frei besitzen, braucht aber zum führen eine Erlaubnis. (


Welche Waffen erlaubnisfrei erworben bzw. geführt werden dürfen, findet ihr in der Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 des WaffG.

3)
Der genannten Anlage kann man unter Nr1.1 entnehmen, dass Druckluft-, Federdruckwaffen (mit max. 7,5 Joule Mündungsenergie) frei besitzt und erworben werden dürfen. Doch gemäß Nr3 ist das Führen solcher Waffen nicht erlaubnisfrei! Doch auf der Basis einer Europäischen Regelung findet man im Unterabschnitt 2 auch vom Waffengesetz ausgenommene Waffen. Dazu gehören neben Deko- und Karnevalspistolen auch Schusswaffen die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J). Solche vom Gesetz ausgenommenen Waffen können also frei besitzt und geführt werden.
Welche Mündungsenergie eure NerfGun hat, gilt es also zu prüfen, besonders mit AR bzw. Leistungsmods könnte man die 0,5 J überschreiten.

4)
Doch auch wenn wir uns bei unserer NerfGun im klaren sind, dass es eine erlaubnisfreie Schusswaffe ist, die wir frei besitzen und eventuell (je nach Schussleistung) auch frei in der Öffentlichkeit tragen könnten, so bleibt am Ende für das Führen der Waffe noch eine absolut wichtige Regelung innerhalb des Waffengesetzes. Nämlich der §42a WaffG.
Gemäß §42aWaffG darf man Anscheinswaffen (=alles was nur im entferntesten wie eine Schusswaffe aussieht) nicht in der Öffentlichkeit führen. Keine Anscheinswaffen sind solche, die mehr als klar als Spielzeugwaffen zu erkennen sind (z.B. Neonfarben oder überdimensional größenverändert).

FAZIT:
sofern die NerfGun in ihrer original bunten Farbgebung getragen wird und nicht mehr als 0,5Joule Mündungspower hat, ist sie völlig frei zu besitzen und in der Öffentlichkeit (z.b. in der Fußgängerzone) zu führen. Problematisch wird es erst mit Mods. Sofern die Nerf farblich wie eine „echte“ Waffe aussieht und mehr als 0,5J Leistung hat, kann man sie zwar frei im Handel kaufen, doch außerhalb des befriedeten Besitztums (z.B. Privatgelände) nicht erlaubnisfrei führen.

Anmerkung für Interessierte:
Gemäß WaffG § 33 (1) dürfen o.g. Luft-/Federdruckwaffen über 0,5J nur Personen über 18Jahre erwerben.
Luft-/Federdruckwaffen über 0,5J bedürfen eines offiziellen PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) Prüfzeichens. (=F im Fünfeck). Solche Waffen ohne Prüfzeichen sind illegal.
Übrigens ist auch der Umbau von Waffen im Grunde verboten und darf nur durch einen Büchsenmacher erfolgen. Sofern man also einen Leistungsmod >0,5Joule an seiner NerfGun selbst vornimmt, macht man sich nach dem WaffG strafbar.
 

Shuzz

Angehender Modder
Zum Thema Mündungsenergie würde mich mal interessieren: Wieviel bringt da eine ungemoddete NERF eigentlich? Oder anders gesagt: Wie nahe sind NERFs im Originalzustand an den maximal erlaubten 0,5 Joule dran?

Dann könnte man evtl. abschätzen was ein AR-Mod bringt oder eine stärkere Feder usw. und ab wann man sich in rechtlich bedenklichen Bereichen bewegt.

Wie wird sowas eigentlich gemessen? Über Gewicht des Projektils und dessen Austrittsgeschwindigkeit?
 

Fallout_Boy

Super-Moderator
hm...wenn eine gemässigt gemoddede Longshot 30m schiesst, dann ist da bestimmt power dahinter.
Ins Auge bekommen sollten man den nicht.

Und die Amis modden ja bis der Arzt kommt, gibt ein Youtube-video, in dem einer seinen Longshot Plunger zerlegt.

Ist bestimmt alles Illegal :D
 

Shuzz

Angehender Modder
Jo, stimmt schon.
Wobei es ja solche Waffen wie die Longshot (oder andere, ältere Modelle die Potential zum Modden haben) nicht mehr wirklich gibt (und hier in .de schon gleich gar nicht). Und das was man hier so kriegt (N-Strike Serie, Dart Tag Serie) ist mit Ausnahme der NF durch das Reverse Plunger Design ohnehin nicht so heftig aufbohrbar wie z.B. eine Longshot.

Von daher fände ich nen Anhaltspunkt, ab wann man ungefähr den legalen Bereich verlässt, mal interessant.


Grüße,

Shuzz
 

Stefan

Ask me about Blasters!
Hallo Zusammen. Ich bin Neuling hier im Forum. Doch da Waffenrecht mein berufliches Steckenpferd ist, schreibe ich mal etwas ausführlicher, für Interessierte denen das Waffengesetz zu kompliziert erscheint.
Einiges meiner Vorredner ist bisweilen faktisch falsch oder zu schwammig, so dass ich selbst etwas schreibe. An dieser Stelle weise ich aber ausdrücklich daraufhin, dass dies keine Rechtsberatung oder vgl. darstellt. Dazu ist das Waffenrecht zu umfangreich und das Forum der falsche Ort.

...

Schusswaffen:
WaffG § 1 (1) "Schusswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur
Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch
einen Lauf getrieben werden"
Klassische Nerf Guns haben einen Lauf und sind zum Sport Spiel bestimmt! Auch wenn der Lauf nur ein oranger „Rohr-Nuppel“ wie bei der Maverick ist, ist er faktisch vorhanden. Die Lauflänge spielt waffenrechtlich keine wirkliche Rolle. Lediglich für eine Einteilung in Lang- oder Kurzwaffen. So gibt es durchaus Revolver mit einer Lauflänge von unter 50mm.
(Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“).
Weiterhin sind die Teile zum Sport/Spiel bestimmt...
Fazit: eine Nerf Gun ist eine Schusswaffe

Da du mit Vorrednern und falschen Infos ja auch über mich sprichst, zumindest wohl was den Lauf angeht, so wie du das schreibst, antworte ich darauf gerne wie folgt:

Der Lauf ist eben doch wichtig zur Qualifizierung als Schusswaffe oder eben nicht, in der von dir genannten Anlage ist genau das zu lesen, hier zitiert aus einem Kommentar:

Objektives Merkmal für die Schusswaffeneigenschaft eines Gegenstandes ist
danach, dass bei diesem Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Die
Schusswaffe muss daher zwingend über einen Lauf verfügen, der in Anlage 1
A1 U1 Nr. 1.3.1 Halbs. 2 so definiert ist: „Der Lauf ist ein aus einem
ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der
Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt,
wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des
Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das
Zweifache des Kalibers beträgt“. Geschosse sind nach Anlage 1 A1 U3 Nr. 3
„als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte feste Körper oder gasförmige,
flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.“

Pauckstadt-Maihold in
Erbs/Kohlhaas
Strafrechtliche Nebengesetze
177. Aufl. 2009, §1 WaffG, Rn 4.

Natürlich heißt das, dass ein Lauf auch vorher vorliegen kann, du willst aber ja kaum behaupten, dass der "Rohr-Nuppel" von der Maverick, wie du es nennst, maßgeblich zu einem geführten Schuss beiträgt.


Dann noch ein Wort zu den Anscheinswaffen- im Gesetz ist davon die Rede, dass eben auch das Fehlen von Waffenmarkierungen dazu führt, dass es sich nicht mehr um Anscheinswaffen handelt. Zwar wurde das bisweilen anders ausgelegt, allerdings geht das dann über den Wortlaut hinaus.

Schöne Grüße,
Stefan
 
Hiho Stefan...
Leider hast du in deinen Argumenten zu kurz gedacht.
Die von dir genannten Anlagen sind mir bestens bekannt.

Natürlich heißt das, dass ein Lauf auch vorher vorliegen kann, du willst aber ja kaum behaupten, dass der "Rohr-Nuppel" von der Maverick, wie du es nennst, maßgeblich zu einem geführten Schuss beiträgt.

Doch genau das ist hier der Fall! Auch wenn ich in dem Argument der Rohrführung mit dir nicht übereinstimme, so ist doch das vorhandene Rohr (= der orange Nuppel) etwa 3,3 cm lang. Das Kaliber der org. Nerfs beträgt genau 13mm. Selbst eine Lauflänge von 2,6cm würde hier also ausreichen, um das Teil rechtlich als führendes Rohr zu bestimmen.

Dann noch ein Wort zu den Anscheinswaffen- im Gesetz ist davon die Rede, dass eben auch das Fehlen von Waffenmarkierungen dazu führt, dass es sich nicht mehr um Anscheinswaffen handelt. Zwar wurde das bisweilen anders ausgelegt, allerdings geht das dann über den Wortlaut hinaus.
Der Passus der fehlenden Waffenmarkierungen gab häufiger Grund zum Anstoß. Jedoch hat das BKA (die für eine abschließnede Waffenprüfung zuständige Behörde) ausdrücklich in einem Feststellungsbescheid (BGBI. I S. 3970) folgendes definiert. Die Aussage hat weiterhin Gültigkeit.

Zitat BKA: ...Das Anbringen von Originalkennzeichnungen (Beschußzeichen, Firmenbezeichnungen, Herstellungsnummern) verstärkt das Erscheinungsbild einer echten, erlaubnispflichtigen Schußwaffe und ist daher als Indiz für eine getreue Nachahmung anzusehen. Das Fehlen derartiger Kennzeichnungen hingegen berührt die Kriterien einer getreuen Nachahmung nicht. Nicht erforderlich ist, daß es sich um eine originalgetreue Nachahmung eines bestimmten existierenden Modells einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe handelt.

In der Rechtspraxis verstehen sich die Ausnahmen der Anlage1 Unterabschnitt 1 zudem als "lockere" Aufzählung. Der Begriff des "Anscheins" wird sehr eng gefasst. So heißt es in der Anlage "die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild". Es muss also deutlich erkennbar sein, dass hier keine Kennzeichnungsn von Feuerwaffen vorliegen. Das hingegen dürfte kaum gelingen.






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Endtime

Angehender Modder
Hallo Gottesliebling,


ich muss mich schon ein wenig zurückhalten um hier nicht mit einigen Aussagen reinzuplatzen. Als aller erstes frage ich mich, was willst du hiermit eigentlich erreichen?
Diskussionen über diesen Sachverhalt gab es schon sooo oft, und mit einem Grundmaß an Verantwortungsbewusstsein, Verhältnismäßigkeit, sowie Logik und Verstand, würde es jene nie geben.
Ich komme u.a. aus dem Airsoft Bereich, da ist diese Thematik sehr präsent, und das zu Recht. Diese "Waffen" werden teilweise als Lizenzprodukte 1:1 nachgebaut.
Daher ist der Verkauf und der Umgang mit eben Diesen so straff geregelt wie bei echten Waffen.
Um aber jetzt mal auf den Punkt Nerf-Guns zu kommen, da ist sowas meiner Meinung nach total fehl am Platz. Diese Dinger sind WEDER als Waffe konzipiert, stimmem WEDER in Aussehen NOCH Größenverhältnis UND Material in irgendeiner Weise mit Jenen überein! Ganz zu schweigen davon, dass sie in keinster Weise auch nur den Ansatz des potentials einer echten Waffe haben.Es ist Spielzeug, welches Schaumstoffpfeile verschiessen kann. Es gibt wahrscheinlich in jedem Haushalt, Büro etc. mehr gefährlichere und fragwürdigere Dinge.
Ich verstehe einfach nicht warum man ein noch so geringes, unsinniges Potential so befeuern muss?!
Und was die deutsche Rechtssprechung und Gesetzgebung in Bezug auf Waffen allg. angeht, die hat sich im Definitionskrieg und Bürokratie selbst verwurstet. Demnach könnte man es auch als Schiessen auslegen, wenn ich auf Toilette gehe...das ist jetzt nur als Witz angemerkt, könnte aber mit dem "Schreibtischrecht" als sowas dekliniert werden. Und das ist traurig und bitterböse!

Die Lösung und das Zauberwort heisst "gesunder Menschenverstand"!

Abschliessend noch ein kleines Beispiel mit dem man jeden derartigen Affront in Bezug "Nerf-als-Anscheinswaffe" sofort entkräften und beilegen kann:

A: Ist das eine Waffe?
B(mit Nerfgun): Nein.
A: Ich finde es sieht aus wie eine echte Waffe.
B(mit Nerfgun): Nein, tut es nicht.


Bitte denk nun noch einmal nach, Nerf (Spielzeug) und jegliche Verwandschaft aller Art zu echten Waffen ist nicht gegeben. Wenn man eine Nerf leistungsmoddet, dann erlischt eh jede Garantie usw. aber es ist auch dann alles andere als eine Waffe, sondern auch NUR gemodettes Spielzeug. Baut nun jemand eine echte Waffe in eine Nerfhülle, dann ist es eine echte Waffe in einer Nerfhülle....läuft er damit offen rum und nutzt das womöglich noch, dann ist das strafbar. Aber es ist unter gleichen Bedingungen genauso strafbar eine echte Waffe in eine Handtasche einzubauen, in eine Socke, in ein Baguette, einen Blumentopf usw. und sofort. Wie man sieht, es ist eine Paragraphenreiterei! Kann man immer und überall machen. Pech nur, dass man damit nie weiter kommt und keinen klaren Punkt erreicht. So ist es auch hier. Ich möchte jetzt auch nicht hören, dass die Dinger einen Lauf besitzen, Magazine, Lademechanismen usw. .....wenn doch, dann hast du den Sinn des Ganzen nicht verstanden.

Ich hoffe du verstehst das hier nicht falsch sondern siehst es alles als das, was es ist, ohne da zuviel hinein zu interpretieren. Dieses Hobby dient den meisten Anwesenden hier im Forum als Basis für Infos, Ideen und Trends. Nerfs bieten vielen, wie auch mir, eine günstige und praktische Komponente für z.B. LARP
That's it!



Gruss,

C.
 
Hi Endtime
Im Grunde gebe ich dir vollkommen recht. Auch ich bin begeisterter Larper und Skirme gelegentlich Airsoft und Paintball. Heut zu Tage ist selbst die Größe einer Kloschüssel rechtlich genormt. Sicherlich kann man mit Paragraphenreiterei so manchen Spielspaß nehmen...
Meine Intention der Beiträge bestand darin zum einen auf die Eingangsfrage "Gemoddete Nerf, Anscheinswaffe?" fachkundig zu antworten und gleichzeitig den interessierten Forumsteilnehmer kompetent Aufzuklären. Leider gibt es in vergleichbaren Foren zu viel verbreitetes Halbwissen und Spekulationen um eben dieses Thema. Denn ganz so locker und leicht, wie du die Situation beschreibst, ist sie in der Realität wohl nicht. Solange nichts passiert oder sich keiner gestört fühlt, bleibt auch eine gemoddete Nerf völlig uninteressant.

Doch dein ggb Beispiel könnte auch so aussehen:
A: Ist das eine Waffe?
B(mit Nerfgun): Nein.
A: Ich finde es sieht aus wie eine echte Waffe. (A zeigt Polizeidienstausweis).
B(mit Nerfgun): Nein, tut es nicht
A: Waffe hinlegen! Runter mit der Waffe, Runter!!!
B:(immer noch mit Nerfgun) Hä? (und guckt doof)
A: "Peng!" "Peng!"

So bzw. so ähnlich geschehen erst diesen Sommer in meinem Zuständigkeitsbereich.

Bitte denk nun noch einmal nach, Nerf (Spielzeug) und jegliche Verwandschaft aller Art zu echten Waffen ist nicht gegeben. Wenn man eine Nerf leistungsmoddet, dann erlischt eh jede Garantie usw. aber es ist auch dann alles andere als eine Waffe, sondern auch NUR gemodettes Spielzeug.
Diese Aussagen sind grundlegend falsch. Sobald ich NerfGuns Modde komme ich nämlich sehr leicht in den Bereich Waffenrechtlicher Überlegungen und es ist eben kein Spielzeug mehr! Niemand redet hier von den lustigen Gelb-Grünen Baby NerfGruns. Kaum einer würde mit einer original Nerf auf einem Larp rumlaufen! Schau dich hier im Forum um. Da ist von realistischen Maltechniken und Leistungsmods die rede, Bilder von Umbauten, die einen Vergleich mit realistischen Waffen nicht scheuen oder von lichtgebenden Zielvorrichtungen und anderen strafbaren Anbauten. Und genau das ist hier das Thema.

Spielzeug bleibt nur dann Spielzeug, sofern man es als Spielzeug belässt. Alles andere kann schnell strafbar werden. Genau diese feinen Grenzen wollte ich aufzeigen.
 

pUnKpUsTeR

noch neu dabei
... oder von lichtgebenden Zielvorrichtungen und anderen strafbaren Anbauten. Und genau das ist hier das Thema.

Spielzeug bleibt nur dann Spielzeug, sofern man es als Spielzeug belässt. Alles andere kann schnell strafbar werden.

Das bedeutet ich bau meine Taschenlampe wieder ab, und stecke drei Schaumstoffpfeile in die Aufnahme ???
Das die Nerf ein Spielzeug bleibt ist mir schon klar, aber mache ich das von der Farbe abhängig ? Oder reicht es wenn ein wenig Orange weiterhin zu sehen ist, wie es bei vielen frei zu kaufenden Spielzeugpistolen und Gewehren der Fall ist ?

Ist eine "lichtgebenden Zielvorrichtung" wie ein RedDot ohne Batterie zulässig ?

Bitte klärt mich auf - Ich wills doch richtig machen.
 

Endtime

Angehender Modder
@punkpuster und Gottesliebling:

Licht und Lichtvisierungen sind in Deutschland NUR an ECHTEN WAFFEN verboten, jedenfalls für den "normalen" Bürger. Und selbst das ist nur bedingt korrekt, denn gegen das Anbringen (sei es zum Zwecke der Optik oder Praktikabilität) spricht an sich nichts. Im Airsoft gibt es z.B. sehr geil gemachte Laservisierungsattrappen die als Akkutrageeinheit fungieren.
Verboten ist das aktive Nutzen von Lasern und Licht an Waffen, da diese das Bedrohungspotential enorm erhöhen, man kann geblendet werden und/oder seinen Gegenüber nicht erkennen. Ein Ziellaser auf dem eigenen Körper treibt einem zu recht den Schweiss auf die Stirn.
Nutzen dürfen tun sowas z.B. Sondereinsatzkommandos von Polizei und/oder Militär, ich denke ein warum und wieso erübrigt sich hierbei.

Übrigens, das Gegenbeispiel ist ganz interessant, aber auch nur ein Szenario. Man könnte das jetzt immer weiter spinnen, aber dann geht die grundaussage meines ursprünglichen Beispiels verloren. z.B. Könnte jetzt auch Person B (mit Nerfgun) einen Dienstausweis von Polizei o.ä. auspacken, oder einen gültigen Waffenschein, eine Schützenclublizenz etc. pp.
Wie ich andeutete, mit derartiger Verfahrensweise verrennt man sich, und leider tut dies das deutsche (Waffen-)recht nicht selten. das Wffg. versucht zwingend zu kategorisieren, indem es zum Beispiel Messer als Waffen in Abhängigkeit von Klingenlänge, Spring- und/oder Klappvarianz versucht in normen zu pressen. Es ist an sich ein Sammelsurium aus Zahlen.
Leider gibt es im Alltag und Normalumgebung so viele ähnliche Dinge, dass z.B. eine deutsche Durchschnittsküche im Handumdrehen zur Waffenkammer klassifiziert ist.
Das andere ist, dass solche Gesteze leider von Leuten und politikern durchgedrückt werden die alles andere als eine Ahnung von solchen Dingen haben. Anstatt ausgebildete Fachleute zu Rate zu ziehen oder sich ins Detail mit der Materie zu beschäftigen, werden mannigfaltige und suspekte Gutachten, "Killerspiele", Amoklaufende Schüler und jedweder Schwachsinn als Maß der Dinge genommen. Das dies wenig konstruktiv ist, muss ich wohl nich extra erläutern.
Aus so einem Sud entseht folgender Klassiker: "Recht ist nicht gleich Gerechtigkeit."
Kurios bleiben trotzdem einige Dinge, z.B. braucht man keinen Altersnachweis o.ä. für LARP-Klingen- und Wuchtwaffen aller Art. Selbst nicht für die mit GFK-Kernstab usw. Ich habe live erlebt wie Leuten mit solchen Utensilien (ich sage bewusst nicht Waffen) alles Mögliche von aufplatzenden Hämatomen bis hin zu Brüchen und Knock Outs zugefügt wurden.
Man trimmt die auch auf möglichst reale optik, sofern es nicht Ultra-High-Fantasy sein soll. Damit hat anscheinend niemand ein Problem. Zwar besuchen immer wieder "getarnte" deutsche Behörden solche Events, aber das eher aus anderen Gründen.
Der Rattenschwanz setzt sich fort und fort, und das nur weil immer wieder Gedankengut und noch so unsinnige Potentiale als real möglich und gefährlich eingeschätzt werden, was, wie ich bereits sagte, an unsachgemäßer Auseinandersetzung mit einem Grundkonsens liegt.

Und ja, optisch gemoddete Nerfs sehen evtl. nicht mehr wie Spielzeug aus, aber sein tut es das dennoch. Die Schaumstoffpfeile sind immer noch nicht letal o.ä.




C.
 
Zuletzt bearbeitet:

Magnum Opus

Neuling
Ja, das ist das Beste - in Zeiten von internationalem Terrorismus sollte man mit solchen Monsterknarren, die zudem noch alt und benutzt aussehen nicht in der Fußgängerzone hausieren gehen. Ist dann nur noch eine Frage der Zeit, bis von der Freiwilligen Feuerwehr bis zur GSG-9 alle in Dreierreihen hinter einem herrömern.

Und dann wird´s so richtig uncool.
 
@ Endtime...
Obwohl ich eigentlich gar nichts mehr zu dem Thema hier schreiben wollte, weil sich die anfängliche Disskission im Kreis dreht, möchte ich dennoch auf eines Hinweisen. Denn wie an anderer Stelle beschrieben, wird leider viel zu oft Halbwissen verbreitet :(.

Licht und Lichtvisierungen sind in Deutschland NUR an ECHTEN WAFFEN verboten,... Und selbst das ist nur bedingt korrekt, denn gegen das Anbringen (sei es zum Zwecke der Optik oder Praktikabilität) spricht an sich nichts
FALSCH! Gemäß Anlage 2 Unterabschnitt 1 des WaffG ist der Umgang für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren verboten! Es ist also völlig egal, ob die Teile an einer Waffe sind oder nicht, da es sich allgemein um einen verbotenen Gegenstand handelt und somit der Besitz schon strafbar ist. Um den Gegenstand selbst geht es also.
Die Taschenlampe der Nerf N-Strike Deploy CS-6 oder das zusätzliche "Nerf Tactical Light" sind völlig unproblematisch. Nicht aber ein Waffenlaser, den ich mir aus HongKong bei Ebaybanned und co bestelle und dann an meine Nerf bastel.
 
Zuletzt bearbeitet:

Endtime

Angehender Modder
Ganz genau, und darin besteht aber der markante Unterschied. Einen original Ziellaser für polizeilich/militärische Kurz- und Langwafffen wird man als Zivilist eh nicht erhalten,sprich erwerben können, abgesehen davon, dass die Teile recht teuer sind.
Ich habe schon das eine oder andere mal Unterredungen geführt die sich mit dieser Thematik befassten, auch mit Polizei, Zoll etc. Da ich in meinem Verwandschaftskreis eine Menge an Menschen mit Jagdschein und -lizenz kenne, habe ich auch schon des öfteren im Realraum mit dem Waffengesetz und echten Waffen zu tun gehabt, und ich denke ich kann auf fundierte, praktische Erfahrungen zurückgreifen, die ein Großteil von den theoretischen Waffenrechtlern nicht besitzen. Soviel zu dem Halbwissen.
Ich kann immer nur wieder betonen, dass man mit ein wenig Nachdenken und gesundem Menschenverstand die Konformität des Gesetzes einhält, und man möchte sich in seinem Kopf aber bitte von Dingen befreien in denen 6-Jährige mit ihren Nerfs auf Polizisten treffen und erschossen werden. Das ist wirklich Unfug!
Das hatte nun gar nichts mehr mit dem Ursprungsthema zu tun, aber ich mag es einfach nicht, wenn mit so leicht geschwungenen Floskeln um sich geworfen wird.
Ursprünglich ging es immer noch um Nerfs, augenscheinlich gemoddet. Sollte durch was weiss ich in irgendeiner Hinsicht Zweifel bestehen, geht zu den Leuten hin, zeigt und gebt ihnen die Nerf. Ihr werdet einen betretenen Gesichtsausdruck ernten, Fertig!
Erklärt mit einem kuzen Satz was warum wieso ... ich denke das wird jeder verstehen können.
Soviel dazu, ich hoffe das Thema ist damit endgültig durch.

Nun sollten wir uns wieder alle dem widmen worum es hier geht, um Nerfs und das Modding derer.



Guten Abend,


C.
 
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