Warnung vor "Infrared" Zielhilfen auf Aliexpress

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NorbertH

Angehender Modder
Bei Aliexpress im gibt es z.B. im Baby_Fun Store so lustige Zielhilfen wie diese hier:

Zielhilfe.png

Weils einfach Cool ausschaut und billig ist hatte ich schon mal drüber nachgedacht so was zu ordern.

Nach ein wenig Recherche stellte sich allerdings heraus das es sich dabei um einen Laserpointer handelt der in DE als verbotener Gegenstand klassifiziert ist. zumal der Laser vermutlich auch nicht nach deutschem Recht einer Laser Klasse zugeordnet ist. Also gibt massiv Ärger wenn das aufrutscht z.B. beim Zoll.

Ein weiteres Nachschauen im Waffenrecht hat auch noch ergeben, das selbst wenn es wirklich nur eine Infrarottaschenlampe wäre das ganze immer noch genauso illegal wäre. Da Gegenstände, die zur Montage an Schusswaffen bestimmt sind und das Viel beleuchten verbotene Gegenstände sind.

Ich hätte auf jeden Fall nicht damit rechnen das ein Spielzeug für 5 Euronen einen echten Laserpointer beinhaltet.

Also Vorsicht bitte!
 

Dominik

Auf Blasted zuhause
Und deshalb gebe ich lieber siebzig Euro für ein echtes Reflexvisier aus und kann mir dabei sicher sein, dass es keine Probleme mit dem Gesetz gibt und gleichzeitig die Erschütterungen beim Schuss aushält.
Und treffen kann man damit auch noch.
 
Zuletzt bearbeitet:

NorbertH

Angehender Modder
Wenn Du es nur als Dekoratives Spielzeug nutzen willst, gibst du 70 Euro aus?

Es geht hier ausserdem nur darum das Du über Ali einfach mal Verbotene Gegenstände bestellen kannst und das vor allem ohne es zu wissen. Da ist es völlig egal ob Du 5 oder 500 Euro ausgibst. Selbst ne Taschenlampe mit Picantinny Rail ist Illegal, Nachtsichtgeräte ebenfalls wenn sie eine Montagevorrichtung für Waffen haben.

Und wie schon gesagt, wer rechnet damit das ein Plastikteil für 5 Euronen hochgradig illegal ist. Das es nicht anständig funktioniert ist ja eine Sache, aber das es Dich möglicherweise zum Straftäter macht ist doch schon heftig.

Obendrein verkaufen die das als Kinderspielzeug, ich will nicht wissen was passiert wenn sich Kinder mit nem unklassifizierten Laser gegenseitig in die Augen leuchten.
 

Celerum

Blasted Kenner
Bei Aliexpress im gibt es z.B. im Baby_Fun Store so lustige Zielhilfen wie diese hier:

Anhang anzeigen 64237

Weils einfach Cool ausschaut und billig ist hatte ich schon mal drüber nachgedacht so was zu ordern.

Nach ein wenig Recherche stellte sich allerdings heraus das es sich dabei um einen Laserpointer handelt der in DE als verbotener Gegenstand klassifiziert ist. zumal der Laser vermutlich auch nicht nach deutschem Recht einer Laser Klasse zugeordnet ist. Also gibt massiv Ärger wenn das aufrutscht z.B. beim Zoll.

Ein weiteres Nachschauen im Waffenrecht hat auch noch ergeben, das selbst wenn es wirklich nur eine Infrarottaschenlampe wäre das ganze immer noch genauso illegal wäre. Da Gegenstände, die zur Montage an Schusswaffen bestimmt sind und das Viel beleuchten verbotene Gegenstände sind.

Ich hätte auf jeden Fall nicht damit rechnen das ein Spielzeug für 5 Euronen einen echten Laserpointer beinhaltet.

Also Vorsicht bitte!

Das eine ist Rechtsauffassung, das andere geltendes Recht.
Es ist richtig das man lauf Waffenrecht keine Gegenstände an der Waffe haben darf die das Ziel anstrahlen.
Dazu gibt es im Internet tausende Abhandlungen. Der Passus ist aber auch im Waffenrecht verankert.

Jetzt kommt die entscheidende Frage:
"Bist du der Meinung das sich bei einem Blaster um eine Waffe im Sinne des Waffenrechts handelt ?"
Ich glaube nicht.

Für Laser selber gibt es nochmal eigene Bestimmungen die mit der Laserklasse zusammenhängen.
Es ist ja auch nicht verboten einen Laserpointer zu haben oder ? Was die Laserklasse angeht kann man entsprechend mit dem Verkäufer kontakt aufnehmen und diese erfragen. (die wissen ziemlich genau was da verbaut ist)

Passus aus dem Produktrecht:
"Kann eine Gefährdung demnach nicht ausgeschlossen werden, ist der Verkauf des Produkts in Deutschland verboten. Dies gilt für alle Laserpointer, die eine höhere Leistung als 1mW besitzen (Gefährdungsklassen 3R bis 4). Ab diesem Wert liegt eine Gesundheitsgefährdung vor. Demnach darf in Deutschland nur mit Lasermarkern der Klassen 1 bis 2M gehandelt werden."

Bitte nicht falsch verstehen aber mit Warnungen und Empfehlungen auf Basis von Halbwissen währe ich persönlich eher vorsichtig. (Das kann unheimlich ins Auge gehen).
 
Zuletzt bearbeitet:

TheOrk

Auf Blasted zuhause
Ich dachte das Anbringen von "Zielbeleuchtungen" an einer "Waffel" wäre das Problem. Die Beleuchtung selbst, z.B. ein Laserpointer ist doch kein Problem solange nicht montiert und ein Blaster keine Waffel? Sonst wäre die Taschenlampe für die Modulus doch auch illegal?!

Auch Laser der Klassen 2/3/4 sind in Deutschland nicht illegal und dürfen auch gehandelt werden. Es gibt aber Sicherheitsvorschriften und ein Offnener Klasse 4 Laser mit Handgriff entspricht dem halt in keinster Weise. Der wichtige Punkt ist Laser"marker", nicht die Laserklasse selbst bzw. die ändert sich ja, wenn die Laserdiode z.B. in eurem BluRay Player verbaut ist statt in so einem Griff.

Laserklasse 3/4 ist natürlich kein Spaß, das will man nicht auf der Con ins Auge bekommen, das wäre für mich der Grund, warum es sofort raus ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

NorbertH

Angehender Modder
@Celerum

Die im Store aufgelisteten "Zielhilfen/Spielzeuge" haben ganz eindeutig einen Befestigung für eine Picantinny Schiene. Das ist eine für Waffen erdachte und normierte Schiene. Da gibts nicht wirklich viel auszulegen.

Stur nach Gesetzestext dürfte dagegen eine Taschenlampe an einer NERF Schiene nicht gesetzeswiedrig sein da sie ja nicht zur Befestigung an einer Schusswaffe gedacht ist sondern zur Befestigung an einem Spielzeug. Aber da frage bitte vorher mal jemand beim BKA an wie die das sehen :)

<ironie> Und da der Laser wohl überhaupt keine Kennzeichung oder Einstufung hat darf er hier ganz bestimmt verkauft werden </ironie>

Außerdem hat hier garantiert Jeder Lust so was mit Zoll und Gericht auszudiskutieren ?

Davon ab das Laserpointer auf nem Con/War generell ne schlechte Idee wären !

Edit: Glaubst du ernstlich das man von einem Chinesischen Billigwarenhänder eine rechtlich belastbare Aussage bekommt? Zumal das nur ein Händler ist, nicht der Hersteller
 
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Excellox

Auf Blasted zuhause
Ich würds mal anders zusammenfassen: Wer in China bestellt, egal wo da, sollte sich immer bewusst sein, über die Legalität der gekauften Ware keine Info beim Händler zu finden. Man sollte einfach immer(!) bisschen recherchieren, ob Plagiat, Verletzung Waffenrecht oder alles was einem unter dem Thema einfallen kann.
 

SirScorp

Administrator
Teammitglied
Und wir sind mal wieder an dem Punkt!

Ich mach den Thread zu und beende damit diese Diskussion!

Jeder von euch ist gerne eingeladen sich das Waffenrecht selbst durch zu lesen!
Solltet ihr eine Einschätzung zum Thema NERF vom BKA, nem Beschussamt oder ähnlichem haben oder ein gültigen Gerichtsbeschluss freuen wir uns sehr darüber wenn ihr die Fakten mit uns teilt!

Bis dahin gilt: Keine Diskussionen über Rechtsauslegungen hier im Forum!

Aber Danke für den Hinweiß, dass an dem Teil nen Laser ist. Gibt sicherlich einige die diese Info interessant finden.
 
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