shorlarkhan
Blasted Kenner
So jetzt ist es raus!
Der Stand der Dinge in FT sieht wie folgt aus:
Edit: die echte Mail zitiert.
Der Stand der Dinge in FT sieht wie folgt aus:
FT-Stadtverwaltung schrieb:Auszug § 12 für den Bereich Sport
1. Im Amateur- und Freizeitsport sind Training und Wettkampf in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen (Innenbereich) zulässig.
Geimpfte Personen und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 12 Jahre und drei Monate können ohne Personenbegrenzung am Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport teilnehmen.
Dazu können nicht-immunisierte Sporttreibende hinzukommen:
Bis maximal 25 Personen bei Warnstufe 1
bis maximal zehn Personen bei Warnstufe 2
bis maximal fünf Personen bei Warnstufe 3
Neu:
Findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können auch bei Erreichen der Warnstufe 2 und 3 neben den Geimpften, Genesenen und Kindern bis einschließlich 12 Jahre und drei Monaten bis zu 25 nicht-immunisierte Personen teilnehmen.
Dabei beziehen sich diese Personenbeschränkungen auf die Gruppe von Personen, die tatsächlich gemeinsam Sport treiben. Dies ist dann ohne Einhaltung von Abstand und ohne Maske möglich.
Es gelten aber im Innenbereich die Testpflicht für nicht-immunisierte Personen mit Ausnahme von Kindern bis einschließlich 12 Jahre und drei Monate und Schülerinnen und Schüler.
Ein Hygienekonzept, das insbesondere auch Regelungen zur Nutzung von Umkleiden, Duschen und ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen sowie zur zulässigen Besucherzahl enthält, ist vorzuhalten.
Veranstaltungen in geschlossen Räumen und im Freien, bei denen die Teilnehmenden bzw. Zuschauenden einen festen Platz einnehmen und der Zutritt per Einlasskontrolle oder zuvor gekauften Tickets erfolgt, gilt die Testpflicht und für den Veranstalter die Pflicht zum Vorhalten eines Hygienekonzepts.
Kinder bis einschließlich 12 Jahre und drei Monate, Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte Personen und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sonstige Veranstaltungen im Freien bestehen keine Einschränkungen.
Edit: die echte Mail zitiert.
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