Stefan
Ask me about Blasters!
Je nachdem wie groß du das aufziehen willst, würde ich mir mal die §§ 112 I, 1643 1822 BGB anschauen. Vielleicht musst du deinen Vater dann gar nicht mit rein ziehen. Über eine Homepage, mit der du am öffentlichen Geschäftsverkehr teilnimmst, würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt (oder vergleichbar) drüber schauen lassen. Gerade wenn du dann auch in Richtung eBay & Co gehen willst.
Den Einwand von Fatma würde ich auch sehr genau überdenken. Vielleicht solltest du generell mal sehen, ob du irgendwie an einen Anwalt rankommst, der dir ein paar Fragen beantwortet. Vielleicht kennst du über Ecken einen? Probieren könntest du auch, ob du für eine Erstberatungsgebühr die wichtigsten Infos abstauben kannst.
Wie immer: Das ist K E I N Rechtsrat sondern meine persönliche Auffassung der Dinge.
Schöne Grüße
Stefan
Den Einwand von Fatma würde ich auch sehr genau überdenken. Vielleicht solltest du generell mal sehen, ob du irgendwie an einen Anwalt rankommst, der dir ein paar Fragen beantwortet. Vielleicht kennst du über Ecken einen? Probieren könntest du auch, ob du für eine Erstberatungsgebühr die wichtigsten Infos abstauben kannst.
Wie immer: Das ist K E I N Rechtsrat sondern meine persönliche Auffassung der Dinge.
Schöne Grüße
Stefan