Diskussionen übers Waffengesetz

Abt.VIII

Angehender Modder
Das verschlucken ist ja der springende Punkt, oder du eine offene Wunde hast. weil deine Schleinhäute ja nicht mehr geschützt sind und da geht die wird die ganze Energie der Alpha Strahlung abgegeben die Wassermolekühle ionisiert bein zusammenstzen von O2 und H2 entstehen unter anderem radikale wie Wasserstoffperoxid, die die Zelle und das erbgut zerstören und die Zelle Stirbt. Und glaub mir ich kenne mich auch damit aus, weil ich dafür bezahlt werde ABC Gefahren zu beseitigen.
 

m4rsmensch

Erfahrener Modder
Ja aber ohne diesen Aussagesatz deinerseits das das verschlucken das entscheidene sei, ist deine Aussage davor halt nicht wirklich korrekt.
Hört sich sonst so an als ob Alphastrahler so voll der Geheimtipp wären. ;)
 

Abt.VIII

Angehender Modder
Gut, ich nehme auch mal an das wir das anderst gelehrt bekommen, als CTA hatte ich auch erstmal gewürgt wo wir gelehrt bekommen haben das Alpha die gefährlichere sein soll. Bei uns in der ABC Abwehr richtet sich aber auch Gefährlichkeit nicht nur nach Dosis/Dosisleistung sondern auch nach, größe der verstrahlung, Art der Strahlungsquelle, möglichkeiten der Verschleppung und und und. Wenn man die Strahlentoten nach einer Atomexplosion untersucht wird man feststellen das die meisten an der Alphastrahlung gestorben sind, eben wegen des Fallouts und durch den Strahlenden Staub/Rauch der eingeatmet wird.

Wenn man bedenktwie einfach man ne Alphaquelle bekommt und wie viele Arten es gibt sie jemanden einzuflössen.
 

m4rsmensch

Erfahrener Modder
Ja nur derzeit ist für mich die Gefahr das jemand eine Atombombe auf mich wirft oder in meine Nähe geringer als das ich durchleuchtet werde.
Oder damals in meiner Ausbildung mich in Tc99m suhlen kann etc. pp..

Das für ABC Räumung die Alphastrahler von besonderer Bedeutung sind, dachte ich mir auch. Nur für den speziellen Fall kann man einatmen ja auch verhindern, aber das man sich fröhlich mit Gammastrahlung bestrahlen lässt eigentlich nicht. Habt ihr für solche Fälle eigentlich Roboter beim Bund?
 

Abt.VIII

Angehender Modder
Ja aber nur unsere Probennehmer, ansonsten wird das gebiet entweder gesperrt oder nach möglichkeit zugebaggert. Für alles andere wie bei Tchernobyl, brauchst du eh speziallfirmen un ne menge Kohle
 

Draconius

noch neu dabei
Um die Diskussion noch etwas anzuregen:

Auch ein kleinkalibrges Geschoss kann eine große Wunde verursachen. Schaut euch mal high-speed Aufnahmen von Einschüssen in Balistisches Gel an. Jedes Projektil das sich mit Überschallgeschwindigkeit bewegt, zieht eine Druckwelle hinter sich her, welche das umliegende Gewebe noch mehr schädigt, grade auch bei einem glatten Durchschuss.
 

darkegon

Angehender Modder
Ich hab übrigens mal ne Anfrage bei der Polizei laufen bezüglich Modifikationen, Licht und Laserpointer etc... Bin mal gespannt auf die Antwort..
Waffengesetz:


Ob das Geschoß durch den Lauf abgeschossen oder darüber gestülpt wird macht nur den Unterschied zwischen "Schußwaffe" und "gleichgestelltem Gegenstand" aus. Wichtig ist die Geschoßenergie. So lange man unterhalb des Grenzwertes bleibt ist das kein Problem, die Schwierigkeit ist allerdings festzustellen OB man unter dem Grenzwert liegt oder nicht.
 

broncolaine

Angehender Modder
Moin,

zu den Modellen,
ich würde mich auf "einfache" Modelle beschränken, Nerf Furyfires / Maverick / Raider ggf Alternativhersteller zB AirZone oder BuzzBee.

zu dem Bunt,
Paint kann man wegwaschen und sollte man zu reinen DartBlaster Tagen auch machen. Wenn mal ne Gruppe zwischen die Painter will, müssen die halt mit der Farbe leben.

zu den gemoddeten Waffen:
wie cain schreibt, je nach technischem modding (Leistung unter 0,5 Joule) werden sie zum sognt Jugendsportgerät und dürfen erst ab 14J benutzt werden. Bekommt man Leistung über 0,5 Joule oder mehr raus, sind die Einstufungen entsprechend höher (16j + 18j). Bleibt nur die Frage, wie man das vor Ort testen will und kann. Chronie? VErgleichswerte?
wenn die Blaster optisch gemoddet werden, kommt man recht schnell in den Bereich der Anscheinswaffe und damit auf recht dünnes Eis.
 
Soo, habe heute meinen Anwalt beauftragtda klarheit zu verschaffen...

Chronie Haben wir da, kann mann also testen. Opisch gemoddete pistolen müssen ja nicht umbedingt sein, in den Verleih kommen warscheinlich ee original pistolen rein

@ broncolaine
machen denn dievcon dir angesprochenen modelle genau so viel spasswie die die ich schon da habe?

du sprichst von Joule - Gibt es irgendwo eine Übersicht wass ein Spielzeug darstellt wieviel Joule es haben darf, was ein Jugendsportgerät ist und so weiter...
ich bin da noch nicht fündig geworden, dass ich eine klare zuordnung habe, ab wieviel Jahren mann was Spielen kann
zb. Unsere Markierer sind ab 18 - weil die mit luftdruck betrieben werden und damit unter waffengesetz fallen
Was ist die klare einstufung dei Original Nerf, gemodetem Nerf, softair, steinschleuder???
Kennt sich jemand damit aus? wo kann man sowas nachschladen? Gesetze ???
 
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juliman

Angehender Modder
Also:
Ungemode Nerfs sind völlig freigegebenn für alle Altersklassen denke ich.
Beim Ar Mod wirds denke ich auch noch okay sein, aber wenn ich jetzt mal an zum Beispiel M4arsmensch's Longhsot denke,oder crazy_pipers Longstrike,dann wirdds glaub ich irgendwann schon ab 14 sein.Ab 18 glaube ich wird da nichts sein.
 

broncolaine

Angehender Modder
Moin,

also die von mir genannten Modelle Maverick / Raider hast Du ja schon, Furyfires mach auch Spaß. AirZone oder BuzzBee sind Hersteller und stehen Nerf in meinen Augen in nichts nach. zB die AirZone PowerStrike 48 macht optisch einiges her und reicht meiner Meinung nach jeder Nerf das Wasser und kostet nur den Bruchteil einer vergleichbaren Nerf.

zu den Paintballwaffen, ab 18, Joules...
Paintballwaffen sind ab 18, ja, aber nicht weil sie mit Luftdruck betrieben werden!, werden einige Dartblaster ja auch, sondern weil die Paints durch die Beschleunigung eine gewisse Kraft / Energie (Joule) speichern.

Jugendsportgerät ist kein wirklich durchdefinierter Begriff, wird nur zur Abgrenzung zu Spielzeug genutz, wenn eine Sache (Spielzeug / Sportgerät / ...)erst ab einem bestimmtem Alter freigegeben ist.

was wieviel Joule haben darf, steh verstreut im Waffengesetz und sollte man mMn wenn man ne Paintballhalle betreit schon kennen... (bin grad etwas verwundert!)
jedenfalls so frei aus der Erinnerung,
bis 0,49 Joule = Spielzeugschusswaffen, frei verkäuflich und wenn nicht Anscheinswaffe in der öffentlichkeiot nutzbar.
0,5 - 7,49 Joule = freie Waffe („F“ im Fünfeck), ab 18frei verkäuflich, darf beim Transport weder zugriffs- noch schussbereit (hier liegen auch unsere paint guns)
ab 7,5 Joule = erlaubnispflichtige Schusswaffen nach Waffengesetz

frag mich jetzt aber nicht, wo diese Joule gemessen werden müssen / dürfen / sollen. Interressant wird die ganze sache, wenn man nen vollautomatischen Blaster auf über 0,5 Joule bekommt, da er dadurch unter das Kriegswaffenkontrollgesetzt fällt, weil vollauto.


Mit unseren Chronis messen wir da die Geschwindigkeit der paint (FPS) und dadurch indirekt die Joule, da je nach paint 214 - 230 fps (je nach paintgewicht) 7,49 joule sind.

durch die Joule eergibt sich die klare einstufung der guns, egal ob spielzeugwaffe, softair, Paintball, Steinschleuder.


Als Betreiber einer Darblaster-Anlage würde ich niemals technsich gemoddete Guns verleihen! und nur zur speziellen Events / geschlossenen Gruppen auch zulassen.


>kopfkratz< ich glaube dieses "frei ab 14" kommt nicht von Waffengesetzt her, bin mir da aber nicht wirklich sicher...
 

Nachtmahr

Lernender Modder
Grenze für ein freies Spielzeug sind meines Wissens nach bis zu 0.03 Joule (ohne Altersbeschränkung)
Nächsthöhere Grenze wären bis zu 0.5 Joule das müsste dann das besagte Jugendsportgerät sein (ab 14 Jahren)
Dann kommen bis zu 7 Joule für freie Luftdruckwaffen (ab 18 Jahren) Alles zwischen 0.5 und 7 Joule benötigt allerdings den Aufdruck "F" in einem weissen Fünfeck als Kennzeichnung.
Für alles über 7 Joule braucht man eine Waffenbesitzkarte (abgesehen von Bögen und Armbrüsten)
Ich bin kein Experte für sowas, demnach sind die Angaben ohne Gewähr ;D

Die Grenzen solltest Du aus dem Anhang zum Waffengesetz entnehmen können

EDIT: Hmm... da warste aber knapp schneller :D
 
Zuletzt bearbeitet:

darkegon

Angehender Modder
Im Waffengesetz steht alles drinne. Man muss es nur verstehen.
Ich hatte auch schon ne Anfrage bei den Behördne laufen wie mit gemoddeten Guns umzugehen ist, und es gibt einfach noch kein Präzedentsfall. Das Problem ist, das man je nach Umbau ganz schnell im Bereich Anscheinswaffen ist, und sich somit strafbar wegen unerlaubten Waffenbesitzes macht. Ein kleines Beispiel sind zB die Lampen etc die man überall kaufen kann um die an Nerfs oder Softairs drannzumachen. Die Lampe an sich ist nicht verboten, aber sobald eib Gerät an dem Teil ist um das Ziel zu beleuchten ist es ein verbotener Gegenstand: Wieder strafbar wegen unerlaubten Waffenbesitz. Soweit ich informiert wurde gilt das mit den Lampen und Zielpointern sogar für Nerfs, also wenn man an eine ungemoddete eine Taschenlampe drannklemmt ists eine verbotene Waffe.

@ broncolaine, macht sich bestimmt gut vorbestraft zu sein weil man eine "Vollautomatische Schußwaffe" hatte, und wenn jemand nach fragt, "Och, ich hatte nur meine NErf gemoddet" ^^
 
Zuletzt bearbeitet:

juliman

Angehender Modder
@darkegon:
Soll das heissen,die Recon ist verboten,nur weil da ein solcher Pointer dran ist?
Warum darf das denn dan überhaupt verkauft werden?
 

broncolaine

Angehender Modder
sagen wir es mal so, wo kein kläger da kein richter!

das sagt das Waffengesetz dazu:
4.
Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen
4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
4.2
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.
4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).


wobei
man sich nun streiten kann, ob Spielzeugwaffen im Sinne des Waffengetzes erfaßt sind:

1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,
1.2.2
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm2 nicht überschritten wird;


Du sieht also, das ganze Thema ist alles andere als einfach!

zB wir eine "ganz harmlose" Wasserpistolen (gehobene Leistungsklasse) schnell zur Waffe im Sinne des Waffengesetzes, wenn man sie zB mit Säure / Lauge / Benzin / Sidolin / Scheibenenteiser füllt::
1.2
Gegenstände,
1.2.1
die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte),
1.2.2
aus denen Reizstoffe versprüht oder ausgestoßen werden, die eine Reichweite bis zu 2 m haben (Reizstoffsprühgeräte),
1.2.3
bei denen in einer Entfernung von mehr als 2 m bei Menschen

a)
eine angriffsunfähig machende Wirkung durch ein gezieltes Versprühen oder Ausstoßen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
b)
eine gesundheitsschädliche Wirkung durch eine andere als kinetische Energie, insbesondere durch ein gezieltes Ausstrahlen einer elektromagnetischen Strahlung

hervorgerufen werden kann,
1.2.4
bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen,
1.2.5
bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann, oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann,
1.2.6
die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen,
 

Nachtmahr

Lernender Modder
@darkegon:
Soll das heissen,die Recon ist verboten,nur weil da ein solcher Pointer dran ist?
Warum darf das denn dan überhaupt verkauft werden?

Nein, hier steht es ja:

4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten.

Der Pointer an der Recon ist für das Schienensystem der Nerfs ausgelegt, und die sind keine Schußwaffen, sondern Spielzeug (solange sie ungemoddet sind). Anders sähe es aus, wenn Hasbro Weaverschienen oder ähnliche Systeme verbaut hätte und der Pointer ohne jegliche Modifikation da draufpassen würde. Bzw. selbst wenn er drauf passt (noch nie probiert) wäre das eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung. Dadurch bleibt es legal ihn zu verkaufen, aber wird illegal wenn man ihn auf eine Waffe steckt. Man könnte ja auch eine Taschenlampe mit einem Streifen Klebeband an einer Waffe befestigen und dadurch in einen Zielscheinwerfer verwandeln, wäre ebenso eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung (oder die Wasserpistole mit konz. Salzsäure... der Feuerlöscher mit Benzin drinn (<-wie perfide :D)...)

Nur weil man etwas Zweckentfremden kann, heisst es nicht das es dadurch automatisch als "worst case" eingestuft wird.
 

darkegon

Angehender Modder
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.4
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Das Problem ist nur, das die NErf Waffen einfach die großen Schienen benutzen die auch Softairs und Paintballwaffen haben.. Inwieweit letztere unter Schusswaffen fallen hab ich vergessen. Die Frage mit dem Recon "Scheinwerfer" konnte mir die Polizei auch nicht einwandfrei beantworten. Theorethisch müsste das Ding verboten sein. Die 20mm Schienen kriegste in jedem Waffengeschäft, ist also ne Waffenschienengröße..
 

broncolaine

Angehender Modder
;)
aber laut Waffengesetzt Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.


ist eine Nerf nunmal eine Schußwaffe ;) egal ob nun eine Spielzeugschuwaffe oder nicht!
ich möchte dazu keine wirkliche Aussage treffen wollen.

Ich geh aber mal davon aus, dass Hasbro sich da rechtlich mit auseinandergesetzt hat, da sie ja ein paar mit "Zielbeleuchtung" auf dem Markt haben.
 

Nachtmahr

Lernender Modder
Nein, Nerfs sind keine Waffen nach WaffG:
Anlage 2, Abschnitt 3:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.


Deshalb ist der Pointer auch nicht als Zielscheinwerfer einzustufen, sondern als Taschenlampe mit Halterung für Spielzeug. Das das Teil auch auf Waffenschienen passt ist dabei erstmal nicht von Belang. Wie gesagt: das wäre nicht bestimmungsgemäße Verwendung.

EDIT: Eieiei... Ham wir aufmerksame Moderatoren :D

-Das Schienensystem der Nerfs ist in der Toleranzgröße der Weaverschiene, ergo können Anbauteile durchgetauscht werden.
-weaverschienenfähige Lampen / Pointer / entsprechende Halter dürfen besessen werden (Laser nicht, frag mich aber nicht nach dem unterschied zu pointern) aber nicht montiert werden.
= no prob für die Anbaulampen!


wie schon geschrieben, ich gehe auch davon aus, dass Nerf nicht unter das Waffengesetz fallen, würde es aber auch nicht drauf ankommen lassen.
Wobei ein halber Joule ist nicht viel. Da würde mich mal nun wirklich interessieren, wie die Bewegunsenergie ermittelt wird.

Wie schon geschrieben ist ein kompplexes Thema und gehört hier nun aber auch nicht hin!

Edit:
bin ich langsam beim Schreiben,
jepp, da gehört es besser hin!

Die Energie wird wohl über Geschoßgewicht und -Geschwindigkeit ermittelt. Soweit ich informiert bin wird (zumindest bei scharfen Waffen) einen Meter nach der Mündung gemessen.
E(Kin) = M * v^2

Ich könnte Montag mal eine Handvoll Nerfdarts mit auf die Arbeit nehmen. Wir haben Waagen die auf 0.01mg genau wiegen und das Durchschnittsgewicht eines Darts ermitteln. Anhand dessen könnte man dann die Geschwindigkeit ermitteln ab wann man über die Grenze des WaffG kommt. Ich denke aber die wird verdammt hoch sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

broncolaine

Angehender Modder
-Das Schienensystem der Nerfs ist in der Toleranzgröße der Weaverschiene, ergo können Anbauteile durchgetauscht werden.
-weaverschienenfähige Lampen / Pointer / entsprechende Halter dürfen besessen werden (Laser nicht, frag mich aber nicht nach dem unterschied zu pointern) aber nicht montiert werden.
= no prob für die Anbaulampen!


wie schon geschrieben, ich gehe auch davon aus, dass Nerf nicht unter das Waffengesetz fallen, würde es aber auch nicht drauf ankommen lassen.
Wobei ein halber Joule ist nicht viel. Da würde mich mal nun wirklich interessieren, wie die Bewegunsenergie ermittelt wird.

Wie schon geschrieben ist ein kompplexes Thema und gehört hier nun aber auch nicht hin!

Edit:
bin ich langsam beim Schreiben,
jepp, da gehört es besser hin!
 
Zuletzt bearbeitet:

m4rsmensch

Erfahrener Modder
Nein, Nerfs sind keine Waffen nach WaffG:

Anlage 2, Abschnitt 3:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommene Waffen
1.
Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

Puh ich denke dann gilt es, zumindest sobald man sie moddet
 

Nachtmahr

Lernender Modder
Wenn Du es über 0.5 Joule schaffst, dann fallen Nerfs unter das WaffG. Ich denke aber das ist höchstens bei der Longshot mit Mörderfeder oder einem Schwungradblaster mit Modellhelikoptermotor und 20+ Volt drinne.

EDIT:
Hoppla... Mal eben den Taschenrechner gezückt und gerechnet. Leider hab ich vergessen ein paar Darts mitzunehmen zum wiegen, aber ich nehme jetzt mal ein Gewicht von 1g/Dart an:

E(kin) = M * v^2 E=0.5 Joule (kg*m^2/s^2), M= 0.001 kg

v = Wurzel (E/M)

v = Wurzel (0.5 Joule / 0.001 kg) = 22.36 m/s (Wohlgemerkt: Als Anfangsgeschwindigkeit 1m hinter der Mündung)

Das ist doch gar nicht mal sooo viel... ca. 80km/h ist durchaus im Bereich des Möglichen.
 
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